Nutzungsordnung
für das Stadtauto „Movith“ Sankt Vith
Hier folgt die Nutzungsordnung für den Gebrauch des Stadtautos Sankt Vith, genannt „MOVITH“, das durch die Energiegenossenschaft COURANT D‘AIR KGmbH (Unter den Linden 5/E/1 – 4750 Elsenborn) und die VOG für alternative Mobilität FAHRMIT (Alter Wiesenbacherweg 6-1-3 – 4780 Sankt Vith), betrieben wird.
Im Nachstehenden werden das Stadtauto mit „das Fahrzeug“ bezeichnet und COURANT D‘AIR und FAHRMIT als gemeinsame Betreiber des Stadtautos mit „die Betreiber“.
Artikel 1: Nutzungsberechtigung
Nutzungsberechtigt sind alle registrierten Nutzer, die diese Nutzungsordnung unterzeichnet haben und die Nutzungsvoraussetzungen (Artikel 2) erfüllen.
Im Fall von Familienmitgliedschaften können maximal bis zu 3 dauerhaft im Haushalt lebende Familienmitglieder Nutzungsberechtigte sein.
Im Fall von juristischen Personen können bis zu drei schriftlich vom gesetzlichen Vertreter der juristischen Person benannte Personen Nutzungsberechtigte sein.
Im Fall einer Verwaltung oder Organisation, können bis zu zehn schriftlich vom gesetzlichen Vertreter der Verwaltung oder Organisation benannte Personen Nutzungsberechtigte sein.
Das Fahrzeug darf ausschließlich durch einen Nutzungsberechtigten geführt werden.
Artikel 2: Nutzungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Fahrzeugs ist, dass:
- der Nutzer mindestens 21 Jahre alt ist,
- der Nutzer seit mindestens 2 Jahren einen gültigen belgischen Führerschein der Klasse B besitzt,
- der Nutzer körperlich in der Lage ist ein Fahrzeug zu fahren,
- der Nutzer seinen festen Wohnsitz in Belgien hat,
- eine gültige Fahrerlaubnis und der Personalausweis in Kopie vorliegen,
- der Nutzer den Jahresbeitrag beglichen hat,
- der Nutzer eine Kaution von 125€ hinterlegt hat,
- der Nutzer die Nutzungsordnung der Tarifordnung durch Unterschrift anerkannt hat,
- der Nutzer das gewünschte Fahrzeug für den Nutzungszeitraum gebucht
Für Mitglieder von Courant d’Air entfällt die Kaution von 125€. Im Falle eines Schadens der zur Zahlung durch den Nutzer der Eigenbeteiligung in Höhe von 450€ führt (Artikel 15), hat Courant d’Air das Recht einen Anteil, den der Nutzer an Courant d’Air hält und dessen Wert 250€ beträgt, bis zur Zahlung der Eigenbeteiligung zu beschlagnahmen. Bei ausbleibender Zahlung der Eigenbeteiligung verliert der Nutzer einen Anteil seiner Anteile an Courant d’Air, womit die 250€ dieses Anteils für die Begleichung der Eigenbeteiligung verwendet werden.
Artikel 3: Informationspflicht
Der Nutzer ist verpflichtet, die Betreiber stets auf dem aktuellen Stand bezüglich seiner Namens-, Adress-, Kommunikationsverbindungs- und Bankverbindungsdaten zu halten. Für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund veralteter oder falscher Kundendaten entstehen, haftet der Nutzer. Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Entzug der Fahrerlaubnis sowie jedes Fahrverbot den Betreibern unverzüglich bekannt zu geben.
Artikel 4 Allgemeine Pflichten
Der Nutzer wird dazu angehalten, das Fahrzeug wie sein eigenes zu behandeln. Der Nutzer verpflichtet sich dazu, das Fahrzeug in fairer Art und Weise zu benutzen, d. h. in einer Art und Weise, die andere Nutzer nicht an der Nutzung des Fahrzeugs hindert.
Im Fahrzeug befindet sich ein Handbuch, welches die auszuführenden Handlungen beschreibt und darstellt. Dieses Handbuch ersetzt in keiner Weise die Anweisungen aus diesem Dokument und dient dem Nutzer als Hilfsmittel.
Artikel 5: Nutzungsbeschränkungen des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden, um an Tests, Rennen oder Autosportveranstaltungen
- Das Fahrzeug darf nicht benutzt werden, um leicht entflammbare, giftige oder sonstige gefährliche Stoffe zu transportieren.
- Das Fahrzeug darf nicht im Rahmen von Fahrunterricht benutzt
- Der Nutzer darf das Fahrzeug nicht weitervermieten, und kann sich auch nicht ganz oder teilweise der Verantwortungen für das Fahrzeug entziehen.
- Das Fahrzeug darf nur auf befestigen Straßen und Wegen im Rahmen des öffentlichen Verkehrs genutzt werden.
- Das Fahrzeug ist sauber zu halten; Verschmutzungen (Innenraum und außen) die über das übliche Maß hinausgehen, müssen beseitigt werden oder werden auf Kosten des Nutzers
- Die Nutzer verpflichten sich zu einer umweltschonenden und sozialverträglichen
- In den Fahrzeugen gilt absolutes
- Tiere dürfen nur in geeigneten Transportboxen transportiert
Artikel 6: Zugang zur Buchungs- und Nutzungsapplikation
Registrierte Nutzer erhalten über ein Login und Kennwort Zugang zur Buchungs- und Nutzungsapplikation (als Internetapplikation über einen Browser und als Smartphone-App für Android und iOS). Login und Kennwort ermöglichen den Zugang zum Fahrzeug, sind absolut persönlich, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und müssen sicher und diskret aufbewahrt werden.
Artikel 7: Ankauf von Fahrtguthaben
Um das Fahrzeug nutzen und eine Buchung tätigen zu können, muss der Nutzer vorab Fahrtguthaben kaufen.
In der Regel sollte dies über die Buchungs- und Nutzungsapplikation erfolgen (am PC/Laptop oder Smartphone). Die Applikation ermöglicht Guthaben direkt online (über BANCONTACT) zu kaufen, so dass dieses direkt für eine Buchung zur Verfügung steht.
Alternativ ermöglicht die Applikation die Zahlungsmethode ÜBERWEISUNG zu wählen. In diesem Fall kann eine Buchung erst nach 2 Arbeitstagen nach Eingang der Überweisung vorgenommen werden, weil die Überweisung überprüft und das Fahrtguthaben aktiviert werden muss.
Ein Ankauf von Fahrtguthaben per Telefon ist auch möglich, jedoch zu begrenzten Zeiten. Telefonnummer und Öffnungszeiten sind im Anhang an diese Nutzungsordnung zu finden. Eine Buchung kann auch in diesem Fall erst nach 2 Arbeitstagen nach Eingang der Überweisung vorgenommen werden, weil die Überweisung überprüft und das Fahrtguthaben aktiviert werden muss.
Es wird angeraten dafür zu sorgen, dass immer genügend Guthaben zur Verfügung steht.
Artikel 8: Buchung, Stornierung
In der Regel sollte die Buchung des Fahrzeugs über die Buchungs- und Nutzungsapplikation (am PC/Laptop oder Smartphone) erfolgen.
Mit der Buchung erwirbt der Nutzer das Recht zur Nutzung des Fahrzeugs während der gebuchten Zeit. Die Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs sind in der Tarifordnung im Anhang an diese Nutzungsordnung aufgeführt.
Jede Buchung kann bis 24 Stunden vor Beginn ohne anfallende Kosten verkürzt oder storniert werden. Im Falle einer Verkürzung oder Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Zeit fallen Kosten entsprechend der Tarifordnung an.
Das Buchungssystem sieht zwischen 2 Buchungen automatisch eine Stillstandzeit von 30 Minuten vor, um eine angemessene Ladezeit zwischen 2 Buchungen zu gewährleisten.
Sofern das Fahrzeug nicht von anderen Nutzern gebucht ist, kann eine bestehende Buchung zu jedem Zeitpunkt verlängert werden.
Alternativ ist eine Buchung auch telefonisch möglich, jedoch nur zu begrenzten Zeiten. Telefonnummer und Zeiten für eine telefonische Buchung sind im Anhang an diese Nutzungsordnung zu finden. Bei telefonischer Buchung wird zur Vermeidung von Buchungsfehlern dem Nutzer am Ende des Buchungsvorgangs der Buchungssachverhalt noch einmal vorgelesen. Bestätigt der Nutzer die Buchung, so erhält die Buchung ihre Gültigkeit.
Artikel 9: Zugang zum Fahrzeug
Der Nutzer hat zwei Möglichkeiten sich Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen:
- Über die Buchungs- und Nutzungsapplikation auf einem Smartphone: Sobald die gebuchte Periode beginnt, kann der Nutzer über die Applikation die Nutzung starten und das Fahrzeug öffnen.
- Über einen Magnetschlüssel (Schlüsselanhänger mit RFID Identifizierung), den er bei seiner Registrierung erhält: Sobald die gebuchte Periode beginnt, kann der Nutzer, indem er den Schlüssel vor das Lesegerät an der Windschutzscheibe hält, die Nutzung starten und das Fahrzeug öffnen.
Artikel 10: Überprüfung des Zustandes des Fahrzeugs
Bevor mit dem Fahrzeug losgefahren werden kann:
- kontrolliert der Nutzer das Fahrzeug auf eventuelle Schäden von Außen und von Innen,
- kontrolliert der Nutzer die Anwesenheit der nötigen Borddokumente (rosa Karte, Versicherungsbescheinigung, Handbuch, usw.) und der Ladegeräte.
Entdeckte Schäden bzw. fehlende Dokumente oder Ladegeräte müssen entsprechend den Anwei-sungen im Handbuch notiert und vor Fahrtantritt den Betreibern gemeldet werden. Liegt ein Foto-apparat / Smartphone zur Hand, sollte die Beanstandung mit einem Bild dokumentiert werden.
Wenn der Nutzer das Fahrzeug ohne Beanstandung akzeptiert (will heißen: sich den Regeln entsprechend Zugang zum Fahrzeug verschafft und sich damit fortbewegt), ist dies eine Bestätigung des anstandslosen Zustands des Fahrzeugs und der Tatsache, dass alle Borddokumente und Ladegeräte vorhanden sind.
Wenn der Nutzer das Fahrzeug zeitweilig verlässt oder parkt, ist er verpflichtet das Fahrzeug sicher abzuschließen (über die Applikation auf dem Smartphone oder mittels Magnetschlüssel). Die Fenster müssen geschlossen und die Rückspiegel eingeklappt sein.
Artikel 11: Rückgabe des Fahrzeugs
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der gebuchten Nutzungsdauer ordnungsgemäß an seinem ursprünglichen Standort (Parkplatz für Elektrofahrzeuge neben dem Büschelturm in Sankt Vith) abzustellen, so wie es im Handbuch beschrieben steht.
Das Fahrzeug wird über die Applikation auf dem Smartphone oder mit dem Magnetschlüssel abgeschlossen und seine Nutzung beendet, um es so für die Nutzung des nächsten Nutzers freizugeben.
Nach dem Gebrauch hinterlässt der Nutzer das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand, wenn es sein muss, indem er selber Hand anlegt, um den Ursprungszustand wieder herzustellen.
Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei jeder Rückgabe an die Strom-Ladesäule angeschlossen werden um das Laden der Batterie zu gewährleisten.
Artikel 12: Verspätete Rückgabe
Bei einer Überziehung von mehr als 15 Minuten wird eine zusätzliche Gebühr nach der gültigen Tarifordnung erhoben.
Kann der Nutzer die Rückgabe des Fahrzeuges bis 30 Minuten nach dem gebuchten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er umgehend überprüfen ob eine Buchung direkt nach seiner besteht. Ist dies der Fall, muss er dem nachfolgenden Nutzer umgehend seine Verspätung mitteilen. Die Identität des nächsten Nutzers kann über die Buchungsapplikation eingesehen werden. Verfügt der Nutzer nicht über ein Smartphone (das ihm unmittelbar Einsicht ermöglicht), muss er seine Verspätung den Betreibern melden, die dann den nächsten Nutzer benachrichtigen. Da die Betreiber nur während den Arbeitszeiten (Mo. – Fr.: 08.30 bis 16.30 Uhr) erreichbar sind, ist außerhalb der Arbeitszeiten eine Weitermeldung der Verspätung in diesem Fall nicht sichergestellt. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Nutzer mit den Kontaktangaben ist dem Handbuch beigefügt.
Artikel 13: Ladekabel und Aufladen des Fahrzeugs
Das Handbuch begleitet den Nutzer bei den notwendigen Schritten zum Aufladen des Fahrzeugs. Das Fahrzeug enthält 2 Ladekabel (Eigentum der Betreiber): ein Kabel mit dem das Fahrzeug an jeder öffentlichen Ladesäule aufgeladen werden kann und ein Notladekabel für den Anschluss an eine gewöhnliche 230V Steckdose.
Der Nutzer lädt das Fahrzeug entsprechend den an den Ladestationen geltenden Regeln und unter Beachtung der Anweisungen des Handbuchs auf.
Artikel 14: Tarife
Die Tarife sind der Nutzungsordnung als Anhang beigefügt und ebenfalls auf der Seite www.wemovegreen.be zu finden.
Courant d’Air behält sich das Recht vor, die Tarife zu ändern. Änderungen in der Preisliste werden mindestens 8 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben.
Artikel 15: Versicherung
Alle Fahrzeuge sind entsprechend der gesetzlichen Vorschriften versichert, inklusive Fahrzeugvollversicherung (Voll-Kasko), zivilrechtliche Haftpflicht, Rechtsbeistand des Fahrers und körperliche Schäden der Mitinsassen und des Fahrers.
Im Fall eines vom Nutzer verursachten Schadens ist eine Eigenbeteiligung von 450 Euro zu zahlen, die der Nutzer zu tragen hat.
Der Versicherungsschutz entfällt, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führt, sowie wenn der Fahrer nicht im Besitz der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis oder nicht fahrtüchtig ist.
Bei geringfügigen Schäden, bei denen eine Reparatur nicht sinnvoll ist, legen die Betreiber gegebenenfalls eine Ausgleichszahlung fest, die der Nutzer an die Betreiber zu zahlen hat.
Artikel 16: Leere Batterie, Panne
Der Nutzer wird dazu angehalten, seine Benutzung auf den Batteriestatus des elektrischen Fahrzeugs abzustimmen. Zum Aufladen der Autobatterie stehen dem Nutzer im Kofferraum Ladegeräte zur Verfügung.
Sollte der Nutzer mit einer leeren Batterie stehen bleiben, wird dies nicht als Panne oder Schadensfall angesehen. In so einem Fall kann der Nutzer Renault Assistance entsprechend den Angaben im Handbuch kontaktieren, die vor Ort eingreifen werden. Die eventuell anfallenden Kosten dieser Intervention gehen zu Lasten des Nutzers.
Bei einer Panne oder Störung am Fahrzeug ist mit Renault Assistance Kontakt aufzunehmen, die vor Ort eingreifen werden.
Erfolgt die Panne während den Arbeitszeiten (Mo. – Fr.: 08.30 bis 16.30 Uhr) sind auch umgehend die Betreiber zu informieren die dafür sorgen werden die nachfolgenden Nutzer zu informieren. Erfolgt die Panne außerhalb der Arbeitszeiten informiert der Nutzer die Betreiber in der ersten Stunde des nächsten Arbeitstages. Der Nutzer muss in diesem Fall schnellstmöglich die ihm folgenden Nutzer im Zeitraum bis zum nächsten Arbeitstag informieren. Die Identität der nächsten Nutzer kann über die Buchungsapplikation eingesehen werden. Verfügt der Nutzer über ein Smartphone ist das umgehend möglich. Ist kein Smartphone vorhanden sollte der Nutzer sich so schnell wie möglich Zugang zur Applikation auf einem PC verschaffen. Eine rechtzeitige Benachrichtigung der nächsten Nutzer ist in diesem Fall nicht sichergestellt. Eine fortlaufend aktualisierte Liste der Nutzer mit den Kontaktangaben ist dem Handbuch beigefügt.
Artikel 17: Bei einem Unfall
Bei jedem Unfall, an dem andere Personen beteiligt sind oder bei dem Sachschaden an Dritte entsteht, muss der Nutzer sofort die Polizei informieren. Der Nutzer darf auf keinen Fall mündliche Absprachen mit der Gegenpartei treffen. Der Nutzer ist für jeden Schadensfall verpflichtet das offizielle Unfallformular zu verwenden (dieses liegt den Fahrzeugpapieren bei), damit die Betreiber rechtlich dazu in der Lage sind alle weiteren Schritte mit der Versicherung zu klären. Jede Unterlassung oder unzureichende Ausführung diesbezüglich macht den Nutzer den Betreibern gegenüber schadensersatzpflichtig.
Bei Schäden ohne Beteiligung anderer Personen und ohne Sachschaden an Dritte, liegt es im Ermessen des Nutzers die Polizei zu rufen oder nicht. In jedem Fall muss der Nutzer das Unfallformular ausfüllen.
Erfolgt ein Unfall während den Arbeitszeiten (Mo. – Fr.: 08.30 bis 16.30 Uhr), sind auch umgehend die Betreiber zu informieren. Erfolgt der Unfall außerhalb der Arbeitszeiten informiert der Nutzer die Betreiber in der ersten Stunde des nächsten Arbeitstages.
Die Benachrichtigung der nachfolgenden Nutzer erfolgt entsprechend den Erklärungen im Artikel 16.
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, kontaktiert der Nutzer Renault Assistance entsprechend den Angaben im Handbuch, die vor Ort eingreifen werden.
Artikel 18: Schaden, der komplett durch den Nutzer getragen wird
In folgenden Schadensfällen bezahlt der Nutzer die kompletten Kosten, die durch die Reparatur des entstandenen Schadens entstanden sind:
- Nichtberücksichtigung der Höhenbeschränkung mit Dachschaden als
- Sich mit dem Fahrzeug auf ungeeigneten Untergrund zu begeben mit Schaden an der Unterseite des Fahrzeugs als Folge.
- Die Beladung des
- Das Nichtbefolgen der Bestimmungen und Instruktionen für den korrekten Gebrauch des
- Das Nichtbefolgen der Gebrauchsanweisungen, gesetzlichen Vorschriften oder allgemeinen Versicherungsbestimmungen.
- Grober Fehler oder Nachlässigkeit (z. B. fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss).
- Vorsätzlich vom Nutzer verursachter
Artikel 19: Sonstige Kosten
Die Betreiber haften nicht für vom Nutzer begangene Verkehrsübertretungen. Eventuelle Bußgelder und Gebühren werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Die Betreiber haben außerdem das Recht dem Kunden in folgenden Fällen Kosten in Rechnung zu stellen:
- Das Fahrzeug wird in einem unsauberen Zustand zurückgelassen: die Kosten für die
- Im Fall einer Nachlässigkeit (Offenes Fenster, Türen nicht abgeschlossen, …) des Nutzers bei Diebstahl des Fahrzeugs, kann der Nutzer haftbar gemacht werden.
Artikel 20: Haftungsausschluss
Das Fahrzeug wird von den Betreibern regelmäßig gewartet und auf Fahrtauglichkeit (Luftdruck, Bremsen usw.) überprüft. Außerdem werden im Winter Winterreifen montiert, sofern nicht Ganzjahresreifen montiert sind.
Jeder Nutzer ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeugs verantwortlich und hat sich vor Fahrtantritt von der Fahrtauglichkeit zu überzeugen. Gleiches gilt bei der Nutzung eines evtl. im Fahrzeug vorhandenen Kindersitzes hinsichtlich seiner ordnungsgemäßen sicheren Verankerung.
Die Betreiber sind nicht verantwortlich für Gegenstände, die vom Nutzer im Fahrzeug vergessen werden oder die aus dem Fahrzeug gestohlen werden. Wertsachen werden bei den Betreibern aufgehoben und können nach Absprache abgeholt werden.
Die Betreiber sind nicht verpflichtet einen Schaden, der keinen direkten Einfluss auf die Sicherheit des Fahrzeugs hat, sofort zu reparieren, unabhängig davon, ob der Nutzer dafür zur Rechenschaft gezogen wurde.
Die Betreiber erstatten keinen entstandenen Schaden, für das nicht zur Verfügung stehen des Fahrzeugs für einen gebuchten Zeitraum. Beispielsweise wenn ein vorheriger Nutzer das Fahrzeug mit Verspätung zurückbringt, oder wenn das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines Unfalls ausfällt.
Die Betreiber weisen darauf hin, dass es sich bei dem Stadtauto Sankt Vith um ein Pilotprojekt handelt und dass erwartet wird, dass im Fall von Problemen bei der Buchung, der Nutzung der Buchungs- und Nutzungsapplikation und der Nutzung des Fahrzeugs im Allgemeinen, Nachsicht gezeigt wird. Die Betreiber werden sich bemühen, die Nutzung des Fahrzeuges zur Zufriedenheit der Nutzer zu verwalten.
Artikel 21: Ausschluss
Verletzt der Nutzer diese Nutzungsordnung, verursacht der Nutzer durch eine Vertragsverletzung einen Schaden, beschädigt er grob fahrlässig oder vorsätzlich das Fahrzeug oder wird ihm infolge eines erheblichen Verkehrsverstoßes der Führerschein entzogen, so sind die Betreiber berechtigt, den Nutzer von der weiteren Nutzung des Fahrzeugs auszuschließen.
Artikel 22: Kündigung
Jede Partei kann den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Nutzers oder nach einem Unfall haben die Betreiber das Recht zur fristlosen Kündigung des Nutzers.
Der Nutzer hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Änderung des Nutzungsvertrages oder der Tarifordnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die Rückgabeverpflichtungen zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erfüllt werden.
Abänderungen der Nutzungsordnung und/oder der Tarifordnung werden dem Nutzer auf dem Postweg zugesandt. 8 Tage nach Versand findet eine neue Fassung Anwendung. Mit der Buchung eines Fahrzeugs 8 Tage nach Versand der neuen Fassung der Nutzungsordnung und/oder der Tarifordnung erkennt der Nutzer diese an.
Fassung 1 der Nutzungsordnung vom 26.06.2017.
Ausgestellt in Sankt Vith am…………………………………. , in doppelter Ausführung.
Die Betreiber: Der Nutzer des Fahrzeuges:
Für Fahrmit,
Für Courant d’Air,
TARIFORDNUNG für die Nutzung des Stadtautos „MOVITH“ Sankt Vith
Jahresbeitrag:
- Einzelperson: 60 Euro
- Familie (max. 3 Person): 40 € + 20€/Person
- Organisation / Verwaltung: bis 5 Nutzer: 100€ / 6 bis 10 Nutzer: 160€
Nutzung:
- Die Bezahlung erfolgt im Voraus, indem Stunden-Guthaben gekauft wird
- Ein Preis, alles inklusive: 5,60 bis 6,00 € / Stunde entsprechend der Höhe des gekauften Guthabens
- 5 Stunden: 30€ (6€ / Stunde)
- 10 Stunden: 60€ (6€ / Stunde)
- 20 Stunden: 116€ (5,8€ / Stunde)
- 30 Stunden: 168€ (5,6€ / Stunde)
- Abrechnung erfolgt auf Minutenbasis (Mindestzeit 15 Minuten)
- Nachts von 22 bis 6Uhr: 50% Ermäßigung
- Verspätete Rückgabe (ab 15 Minuten Verspätung): 100% Aufschlag
- Vorzeitige Rückgabe: für die verbleibende Zeit werden 40% des Preises berechnet
- Stornierung weniger als 24h vor Beginn:
Eigenbeteiligung im Fall eines Unfalls durch Verschulden des Nutzers: 450€
Kaution:
125€. Für eine Familie, Organisation, Verwaltung ist die Kaution nur 1x fällig.
Für Mitglieder von Courant d’Air entfällt die Kaution von 125€. Im Falle eines Schadens der zur Zahlung durch den Nutzer der Eigenbeteiligung in Höhe von 450€ führt (Artikel 15), hat Courant d’Air das Recht einen Anteil, den der Nutzer an Courant d’Air hält und dessen Wert 250€ beträgt, bis zur Zahlung der Eigenbeteiligung zu beschlagnahmen. Bei ausbleibender Zahlung der Eigenbeteiligung verliert der Nutzer einen Anteil seiner Anteile an Courant d’Air, womit die 250€ dieses Anteils für die Begleichung der Eigenbeteiligung verwendet werden.
Die Kaution dient u.a. der Deckung eines Teils der Eigenbeteiligung (450€) im Falle eines Unfalls.
Angaben für die Überweisung
Konto:
Inhaber: Courant d’Air SC ES
Kontonummer: BE93 7350 4697 5367 (KBC)
Kommunikation:
Jahresbeitrag: „Jahresbeitrag + Name(n) Nutzer“
Kaution: „Kaution + Name Nutzer“
Nutzungsgebühr: „Nutzungsgebühr + Name Nutzer“
KONTAKTANGABEN der Betreiber des Stadtautos „MOVITH“ Sankt Vith
Fahr mit VoG
Alter Wiesenbacherweg 6/1-3
4780 Sankt Vith
Tel.: 0471 027 327
E-Mail: info@fahrmit.be Web: www.fahrmit.be
Öffnungszeiten: variabel
Courant d’Air SC ES
Unter den Linden 5/E/1
4750 Elsenborn
Tel.: 080 216 944
E-Mail: info@courantdair.be Web: www.courantdair.be
Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8 Uhr 30 bis 16 Uhr 30